Genau wie Ihnen liegt uns die Gesundheit unserer Mitarbeiter besonders am Herzen. Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass unsere gemeinsame Berufsgenossenschaft, die SVLFG, mit der VSG 4.1. bereits seit dem 1. April 2021 neue Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards in der Rinderhaltung fordert. Sehr viele Betriebe haben diese Forderung bereits bei der Planung ihrer Ställe oder durch Umbauten sehr gut umgesetzt und ermöglichen so einen reibungslosen und vor allem sicheren Arbeitsablauf der Besamung oder gynäkologischen Untersuchung. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. In einigen Betrieben gibt es allerdings noch Nachholbedarf, da die baulichen Gegebenheiten oder die Organisation der Arbeitsabläufe eine sichere Arbeit nicht in jedem Fall zulassen.
Die SVLFG hat für Bestandsanlagen eine dreijährige Übergangsfrist gewährt, die am 1. April 2024 endet. Durch intensive Diskussionen mit unseren Mitarbeitern und Kunden verfügen wir mittlerweile über eine ganze Reihe geeigneter Lösungsvorschläge, um auch durch kostengünstige, individuelle Veränderungen eine bauliche Situation zu schaffen, die alle Anforderungen erfüllt. Zum Teil helfen bereits kleine Anpassungen, um die Situation deutlich zu verbessern. RBB-Auswertungen haben gezeigt, dass ein stressfreier, ruhiger und sicherer Umgang mit dem Tier auch positive Effekte auf die Herdenfruchtbarkeit hat. Ein weiterer Grund, um jetzt aktiv zu werden.
Um Ihnen Anregungen zu geben, was beim Arbeitsschutz rund um die Besamung zu beachten ist, haben wir für Sie einen Übersichtsflyer erstellt. Nutzen Sie diesen gerne, um betriebsintern über das Thema zu diskutieren, ihn im Stallbüro aufzuhängen und natürlich auch, um Ihre Tierzuchttechniker in diese Gespräche mit einzubinden. Wir bieten Ihnen dabei gern unsere Unterstützung an. Noch sind es einige Monate, in denen betriebsindividuelle Verbesserungen erreicht werden können.
© RBB GmbH - Datenschutzerklärung - Impressum