Allgemeine Geschäftsbedingungen der RBB Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH für den

VERKAUF VON LANDWIRTSCHAFTLICHEN BEDARFSARTIKELN (AGRARPRODUKTE)

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1. Geltungsbereich

Für den Verkauf von landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RBB GmbH. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Käufer bzw. Auftraggeber, unabhängig davon, ob ihre Geltung bei jedem einzelnen Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wird. Die Geschäftsbedingungen der Verkäuferin gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sämtliche Parteivereinbarungen bedürfen darüber hinaus der Schriftform. Das gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen.

2. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

2.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich, neue Lieferfrist mitteilen.

2.2 Die Lieferung erfolgt ab Lager (Schmergow). Die Auslieferung der Waren erfolgt über die Mitarbeiter der RBB GmbH. Wir liefern in der Regel in Originalgebinden, diese dürfen nur zum Zwecke der Aufbewahrung der entsprechenden Erzeugnisse verwendet werden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Bedingung entstehen, haftet der Kunde.

2.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kaufpreis bzw. die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung/Leistungserbringung und Rechnungslegung ohne Abzug zu zahlen.

3.2 Scheckbeträge werden erst nach vorbehaltloser Zurverfügungstellung des Gegenwertes gutgeschrieben. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wechselsteuern und -spesen sind sofort fällig und vom Kunden zu tragen. Bei Scheck- und Wechselprotest kann die RBB GmbH Zug um Zug gegen Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung (auch für später fällige Papiere) verlangen.

3.3 Ist der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, hat die RBB GmbH Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Der RBB GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder die Verkäuferin diese anerkannt hat. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, ist die RBB GmbH berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Forderungen – auch aus anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung – erfüllt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der RBB GmbH (einschl. sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren Eigentum der RBB GmbH.

4.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die RBB GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die RBB GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

4.3 Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sowie alle anderen, die Sicherheit der RBB GmbH beeinträchtigende Maßnahmen, sind unzulässig. Die aus Verarbeitung oder aus sonstigem Rechtsgrund bzgl. der Kaufsache entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils der RBB GmbH zur Sicherung an diese ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an die RBB GmbH für deren Rechnung einzuziehen.

4.4 Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das gilt auch für die Forderungseinziehung im Wege des Factoring, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der RBB GmbH solange unmittelbar an diese zu bewirken, als noch Forderungen der RBB GmbH gegen den Kunden bestehen.

4.5 Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung der Waren oder der an deren Stelle getretene Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen der RBB GmbH nicht erfolgen.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, der RBB GmbH auf Verlangen Name und Anschrift des Schuldners sowie den Forderungsbetrag zu nennen. Die RBB GmbH behält sich die Offenlegung der Abtretung und ein Zahlungsverlangen an sich vor. Der Kunde ist verpflichtet, der RBB GmbH die zur Ermittlung des Verbleibs der Kaufsache erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen.

4.7 Bei Zugriffen Dritter auf die Kaufsache hat der Kunde die RBB GmbH unverzüglich schriftlich – mit eingeschriebenem Brief – zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der RBB GmbH hinzuweisen.

4.8 Ab Gefahrübergang hat der Kunde die Kaufsache auf seine Kosten branchenüblich zu versichern.

4.9 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbes. Zahlungsverzug) ist die RBB GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann die RBB GmbH die Kaufsache herausverlangen. Für den Fall, dass sich die Kaufsache bei Dritten befindet, tritt der Kunde schon jetzt seine Herausgabeansprüche an die RBB GmbH ab. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der RBB GmbH um mehr als 20 %, so wird die RBB GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

5. Übertragung

Der Kunde ist nur nach schriftlicher Zustimmung der RBB GmbH berechtigt, seine Forderungen gegen die RBB GmbH auf Dritte zu übertragen.

6. Mängelansprüche des Käufers

6.1 Die Grundlage unserer Mängelhaftung für landwirtschaftliche Bedarfsartikel ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung bzw. die Produktbeschreibung, sofern diese dem Käufer vor seiner Bestellung zugänglich war. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers der durch uns verkauften Waren oder sonstiger Dritter übernehmen wir keine Verantwortung.

6.2 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377 ff. HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich ein bei einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle nicht festzustellender Mangel später, ist dieser unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung uns anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

6.4 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7. Haftung

Die RBB GmbH schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährungsfrist für gegen die RBB GmbH gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem ihr zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.

8. Schlussbestimmungen

Die RBB GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß ihrer aktuellen Datenschutzerklärung.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, der Geschäftssitz der RBB GmbH. Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

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