Nach Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat am 2. April sagen wir die für den 23. April 2020 geplante ordentliche Generalversammlung unserer Genossenschaft ab. In Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen ist die Durchführung der Veranstaltung unmöglich. Alle relevanten Unterlagen zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie ab sofort in einem geschützten Bereich auf unserer Homepage.
Nach Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat am 2. April sagen wir die für den 23. April 2020 geplante ordentliche Generalversammlung unserer Genossenschaft ab. In Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen ist die Durchführung der Veranstaltung unmöglich. Abweichend von § 43 Abs. 7 S. 1 GenG und auf Basis des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.03.2020 ermöglichen wir unseren Mitgliedern, anstelle der Generalversammlung 2020 das Stimmrecht in einem schriftlichen Verfahren auszuüben. Ab 7. April 2020 stehen den RZB-Mitgliedern in einem geschützten Zugangsbereich alle für die Beschlussfassungen relevanten Unterlagen zur Verfügung.
Geschützter Bereich für RZB eG Mitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat bedauern die Absage der Generalversammlung, für die wir aus Anlass des 30jährigen Bestehens unseres Zuchtverbandes ein ansprechendes Programm organisiert hatten. Wir sind jedoch froh, dass über den oben beschriebenen Weg der Jahresabschluss unserer Genossenschaft erfolgen kann.
Für die kommenden, schwierigen Monate wünschen wir allen Rinderzüchtern stabile Gesundheit und einen möglichst störungsfreien Betriebsablauf!
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